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Wie lange krank machen?

Wenn es um das krank machen in der Arbeit geht, dann kommt es sehr wohl darauf an, wie lange Sie krank machen. Denn in den ersten 6 Wochen während der Krankheit wird man zwar weiterhin bezahlt, allerdings sieht das nach diesen 6 Wochen schon ganz anders aus. Denn hier greift das Krankengeld. Diese stellt eine Entgeltersatzleistung dar, die in der Regel mit dem ersten Tag des Wegfalls des normalen Einkommens gezahlt wird.

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Kankengeldes richtet sich nach &47 BGB. Es beträgt 70% des Gehaltes vor der Arbeitsunfähigkeit, jedoch maximal 90% des letzten monatlichen Einkommens (netto). In diese Berechnung werden ebenfalls Einmalzahlungen und Überstunden mit eingerechnet, die in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden.

Die Frage "Wie lange soll ich krank machen?" richtet sich also danach, wie viel Geld sie entbehren können. Denn sollten es 42 Tage bzw. 6 Wochen und mehr sein, werden Sie etwas weniger Geld zur Verfügung haben.

Nachvollziehbare Krankheitszeiten:

  • Migräne: ca. eine Woche
  • Durchfall: ca. eine Woche
  • Verstauchung am Fuß: zwei bis drei Wochen
  • Sehnenscheidenentzündung: ca. bis vier Wochen
  • Eierstockentzündung (bei Frauen): ca. bis vier Wochen